Visa für Deutschland

Visumantragszentrum

Die Terminvergabe für das Einreichen Ihres Visumantrags bzw. für das Interview im Generalkonsulat erfolgt im Visumantragszentrum. Dort erhalten Sie auch ausführliche Auskunft zum Visumantragsverfahren. Jedoch ist eine Terminvergabe auch direkt beim Generalkonsulat möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sofern Sie dies beabsichtigen.

Neue Info-Hotline für Visa-Fragen


Sie haben auf unserer Website eine bestimmte

Information zu Ihrem Visum nicht gefunden ?


 

Dann wenden Sie sich bitte an das Visa-Application-Center:

Tel: +86 (20) 3879 8400

E-Mail: vfshelpline%27%com,infocan%27%gercn

Webseite: www.germanvac-cn.com

Von Montag bis Donnerstag zwischen 13.30 Uhr und 15 Uhr können Sie auch das Info-Telefon des Generalkonsulats unter 020-8313 0001 erreichen.  

Antragsformulare

Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung eines Visums für kurzfristige Reisen bis zu 90 Tagen und für einen langfristigen Aufenthalt mit über 3 Monaten Aufenthaltsdauer.

Studentin am Computer

Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug

Verpflichtende Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland!  Nach der am 28. August 2007 in Kraft getretenen neuesten Fassung des Aufenthaltsgesetzes müssen ausländische Ehepartner, die nach Deutschland ziehen möchten, schon bei der Beantragung des Visums einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Der Grund: Sie sollen sich in Deutschland von Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. So soll die neue gesetzliche Regelung nachziehenden Ehegatten die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtern.

Brandenburger Tor

Information über Deutschland

Sie möchten sich über Deutschland informieren?

Interessieren Sie sich für die politische Situation in Deutschland?

Vielleicht planen Sie einen Urlaub oder möchten als Schüler, Student oder beruflich eine längere Zeit in Deutschland verbringen?

Hier finden Sie interessante links auf weitere Webseiten.

Autofahren in Deutschland

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert auf dessen Webseite im Detail über die Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in Deutschland, zu den wichtigsten deutschen Bestimmungen und Besonderheiten, die Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse beachten sollten.

Schengenvisa gelten ab 12. Dez 2008 auch für die Schweiz

Die Schweiz wendet seit dem 12. Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstands vollständig an. Das bedeutet, dass Sie mit einem vom deutschen Konsulat erteilten Schengen-Visum auch in die Schweiz einreisen können. Ebenso können Sie mit einem von einer Auslandsvertretung der Schweiz ausgestellten Besuchs- oder Geschäftsreisevisum in die übrigen Anwenderstaaten des Schengener Abkommens einreisen.

Visagebühren - visa fees

Seit dem 14.05.2008 gelten neue Gebühren für die Beantragung nationaler Visa für Aufenthalte über 90 Tage: 60 EUR.  Die Gebühr für Schengen Visa beträgt seit Januar 2007 60 EUR. Für bestimmte Antragsteller-Gruppen und Minderjährige bestehen Ausnahmeregelungen. Unsere Visa-Merkblätter werden in Kürze angepasst.

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visa fees

As of 14 May 2008 the fee for national visas (stay within Germany for more than three months) is 60 EUR.

The fee for a Schengen visa (stay of up to 90 days) is 60 EUR, valid since January 2007. Exemptions may be possible for certain applicants or minors. Our visa leaflets will be updated accordingly.

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H1N1-"Schweine"grippe

Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland, die Vorsorgeempfehlungen des Auswärtigen Amtes zur Influenza Pandemie sowie die weiteren Informationen auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes: