Visa für Deutschland
Visumantragszentrum
Die Terminvergabe für das Einreichen Ihres Visumantrags bzw. für das Interview im Generalkonsulat erfolgt im Visumantragszentrum. Dort erhalten Sie auch ausführliche Auskunft zum Visumantragsverfahren. Jedoch ist eine Terminvergabe auch direkt beim Generalkonsulat möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sofern Sie dies beabsichtigen.
Neue Info-Hotline für Visa-Fragen
Sie haben auf unserer Website eine bestimmte
Information zu Ihrem Visum nicht gefunden ?
Dann wenden Sie sich bitte an das Visa-Application-Center:
Tel: +86 (20) 3879 8400
E-Mail:
vfshelpline%27%com,infocan%27%gercn
Webseite:
www.germanvac-cn.com
Von Montag bis Donnerstag zwischen 13.30 Uhr und 15 Uhr können Sie auch das Info-Telefon des Generalkonsulats unter 020-8313 0001 erreichen.
Antragsformulare
Hier finden Sie die Formulare zur Beantragung eines Visums für kurzfristige Reisen bis zu 90 Tagen und für einen langfristigen Aufenthalt mit über 3 Monaten Aufenthaltsdauer.
Visa-Merkblätter für kurze Aufenthalte bis zu 90 Tagen
-
Geschäftsreise [pdf, 139,87k]
-
Messeaussteller und -besucher [pdf, 141,82k]
-
Besuchsreise [pdf, 141,86k]
-
Touristenreise [pdf, 141,17k]
-
Touristische Gruppenreise - ADS [pdf, 23,77k]
Visa-Merkblätter für längere Aufenthalte über 3 Monate
-
Familiennachzug [pdf, 109,35k]
-
Eheschließung [pdf, 55,2k]
-
Studium [pdf, 22,81k]
-
Stipendiaten und Wissenschaftler [pdf, 20,47k]
-
Intensivsprachkurs [pdf, 19,76k]
-
Arbeitsaufnahme als Koch [pdf, 20,06k]
-
Arbeitsaufnahme / Praktikum [pdf, 18,76k]
-
Selbständige Tätigkeit (z. B. Geschäftsführer GmbH) [pdf, 20,36k]
-
Au-Pair [pdf, 140,05k]
sonstiges
-
Visumgebühren (gültig seit 14.05.2008) [pdf, 120,61k]
-
Reisekrankenversicherung für Schengen-Visa [pdf, 114,31k]
-
Erklärung zur Reisekrankenversicherung (zu unterschreiben) [pdf, 81,98k]
-
Visumanträge Minderjähriger [pdf, 110,09k]
-
Anforderungen an das Passfoto [pdf, 21,88k]
-
Legalisation chinesischer Urkunden [pdf, 52,19k]
Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
Verpflichtende Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland! Nach der am 28. August 2007 in Kraft getretenen neuesten Fassung des Aufenthaltsgesetzes müssen ausländische Ehepartner, die nach Deutschland ziehen möchten, schon bei der Beantragung des Visums einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Der Grund: Sie sollen sich in Deutschland von Anfang an zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. So soll die neue gesetzliche Regelung nachziehenden Ehegatten die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtern.
Information über Deutschland
Sie möchten sich über Deutschland informieren?
Interessieren Sie sich für die politische Situation in Deutschland?
Vielleicht planen Sie einen Urlaub oder möchten als Schüler, Student oder beruflich eine längere Zeit in Deutschland verbringen?
Hier finden Sie interessante links auf weitere Webseiten.
Autofahren in Deutschland
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) informiert auf dessen Webseite im Detail über die Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in Deutschland, zu den wichtigsten deutschen Bestimmungen und Besonderheiten, die Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse beachten sollten.